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Preise
Konditionen |
Geschäftsbedingungen Eifelcottage
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Das im Mietvertrag näher
bezeichnete Objekt wird an Feriengäste zur
kurzzeitigen Nutzung vermietet. Die Mindestmietzeit
beträgt 3 Nächte. Zu den Oster- und
Silvesterfeiertagen bestehen Sonderregeln gemäß
Preisliste.
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Der Mieter hat 25% der
Mietsumme zur Absicherung seines Vertrages innerhalb
von 7 Tagen nach schriftlicher Bestätigung (Mail
oder Post) seiner schriftlichen Bestellung durch den
Vermieter zu hinterlegen.
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Der Restbetrag der
Mietsumme zahlt der Mieter bis 4 Wochen vor
Mietbeginn auf das unten angegebene Konto. Im
Anschluss erhält der Mieter ein Schreiben, welches
ihn berechtigt, den Hausschlüssel vor Ort in Empfang
zu nehmen.
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Eine Bestellung kann
durch den Mieter schriftlich rückgängig gemacht
werden, wobei eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00
erhoben wird. Bei Rücktritt nach Buchung ist der
Vermieter berechtigt, die 25% Anzahlungssumme zu
behalten, wenn eine weitere Vermietung nicht möglich
ist. Bei Rücktritt durch den Mieter in einem
Zeitraum von 30 Tagen vor Mietbeginn sind
Ausfallkosten in Höhe von 80% des Mietbetrages zu
leisten.
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Für Sachen, die vom
Mieter auf das Grundstück oder in das Mietobjekt
mitgebracht werden, übernimmt der Vermieter keine
Haftung.
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Alle Gegenstände, in dem
Mietobjekt, die nicht vom Mieter mitgebracht worden
sind, dazu zählen z.B. Handtücher, Bettwäsche,
Geschirrtücher etc. – verbleiben im Eigentum des
Vermieters.
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Sollte dem Mieter ein
Missgeschick passieren, sollte z.B. etwas
zerbrechen, ist dies dem Vermieter oder seinem
Vertreter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses
zu melden.
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Grundsätzlich ist eine
Kaution zur Sicherung der Gegenstände im oder am
Mietobjekt in Höhe von € 200,00 zu zahlen. Sie kann
mit dem Restbetrag der Mietsumme überwiesen oder vor
Ort bei Schlüsselübernahme in bar gezahlt werden.
Die Kaution wird nach erfolgter positiver Abnahme
des Mietobjektes sofort in bar oder, wenn eine
persönliche Übergabe nicht möglich sein sollte, per
Überweisung innerhalb von 4 Tagen an den Mieter
ausgezahlt.
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Sollten Sie
Beanstandungen haben, melden Sie sich bitte
umgehend. Eine nachträgliche Reklamation können wir
leider nicht anerkennen.
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Zusätzliche
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Wuppertal, 1. November 2009
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